- das Urteilen
- - {reasoning} lý luận, lập luận, lý lẽ, sự tranh luận, sự cãi lý
Deutsch-Vietnamesisch Wörterbuch. 2015.
Deutsch-Vietnamesisch Wörterbuch. 2015.
Das Tage-Buch — Umschlag des … Deutsch Wikipedia
urteilen — (sich) entschließen; (eine) Entscheidung treffen; entscheiden; (einen) Entschluss fassen; Farbe bekennen (umgangssprachlich); richten * * * ur|teilen [ ʊrtai̮lən] <itr.; … Universal-Lexikon
Das Leben der Anderen — Filmdaten Originaltitel Das Leben der Anderen Produktionsland Deutschland … Deutsch Wikipedia
Das Gemeindekind — Der 1887 veröffentlichte Roman Das Gemeindekind gilt als das Hauptwerk der österreichischen Schriftstellerin Marie von Ebner Eschenbach (1830–1916). Die adelige Autorin erlangte Bekanntheit durch ihre psychologischen Erzählungen mit… … Deutsch Wikipedia
urteilen — Urteil: Das Substantiv mhd. urteil, ahd. urteil‹i› ist eine Bildung zu dem Präfixverb »erteilen« und bedeutete ursprünglich »das, was man erteilt«. Diese allgemeine Bedeutung wurde früh eingeengt auf »Wahrspruch, den der Richter erteilt;… … Das Herkunftswörterbuch
Das Eismeer — Caspar David Friedrich, 1823–1824 Öl auf Leinwand, 96.7 cm × 126.9 cm Kunsthalle Hamburg Das Eismeer ist ein in den Jahren 1823/1824 ent … Deutsch Wikipedia
Das Oberste Gericht der Republik Litauen — Der Oberste Gerichtshof Litauens (lit. Lietuvos Aukščiausiasis Teismas, verk. LAT das Oberste Gericht Litauens) ist das oberste Gericht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Litauens. Der Oberste Gerichtshof Litauens ist die einzige… … Deutsch Wikipedia
Über das Böse — ist ein Buch von Hannah Arendt. Es enthält eine Vorlesung in vier Teilen, die sie 1965 an der New School for Social Research in New York City gehalten hat. Der Originaltitel lautet Some Questions of Moral Philosophy und erschien zuerst in dem… … Deutsch Wikipedia
Darf man das — Showdaten Titel: Darf man das? Produktionsland: Deutschland Produktionsjahr: 2006 Produktions unternehmen … Deutsch Wikipedia
Darf man das? — Seriendaten Originaltitel Darf man das? … Deutsch Wikipedia
Vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen — liegt dann vor, wenn das Gericht ausspricht, daß ein an sich wegen mangelnder Rechtskraft nicht vollstreckbares Urteil (s. Vollstreckungsurteil) vorläufig vollstreckt werden darf. Nach der Deutschen Zivilprozeßordnung (§ 708) sind eine Reihe von… … Meyers Großes Konversations-Lexikon